Als Motiv nimmt die Anklage an, dass Gina H. gehofft habe, durch die Tat wieder mit Matthias R. zusammenzukommen. Die Angeklagte äußert sich vor Gericht nicht zur Sache. Für sie gilt die Unschuldsvermutung.
Gerade deshalb kommt den Aussagen des Vaters besondere Bedeutung zu. Schon am zweiten Verhandlungstag hatte Matthias continue reading …