worden sein soll – rund 13 Kilometer vom Tatort entfernt. Die Tatwaffe wurde bislang nicht gefunden.
Der Verteidiger der Angeklagten griff diesen Punkt nach Prozessende scharf auf und warf der Staatsanwaltschaft vor, dem Hinweis nicht ausreichend nachgegangen zu sein. Daraus entwickelte sich ein offener Streit zwischen Verteidigung und Anklage.